AB 1.1.2023 GILT PHOTOVOLTAIKPFLICHT BEI DACHSANIERUNGEN - ZUSCHÜSSE UND FÖRDERKREDITE NUTZEN

Bereits seit einem Jahr gilt in Baden-Württemberg eine Photovoltaik-Pflicht. Sie wurde in drei Stufen eingeführt: Seit dem 1. Januar 2022 müssen Neubauten von Nicht-Wohngebäuden und Parkplätzen mit mehr als 35 Stellflächen mit einer Solaranlage ausgestattet werden, im Mai 2022 wurde die Pflicht auf den Neubau von Wohnhäusern ausgeweitet.
 

Ab dem 1. Januar 2023 folgt nun die letzte Stufe, wie das Amt für Baurecht, Naturschutz und Bevölkerungsschutz mitteilt: Wer ab diesem Datum sein Dach grundlegend saniert, muss eine Photovoltaik-Anlage installieren. Die Pflicht gilt für größere Arbeiten wie die Abdichtung oder Eindeckung eines Daches – auch wenn die Lattungen oder Schalungen nicht ausgetauscht werden.


„Die Photovoltaik ist für das Gelingen der Energiewende von großer Bedeutung. Gerade Dachflächen bieten das Potenzial für die benötigte Solarenergie“, sagt Dr. Hilde Neidhardt, Erste Landesbeamtin und Dezernentin für Infrastruktur, Umwelt und Gesundheit. Auch die Installation von Photovoltaik-Anlagen auf und an denkmalgeschützten Gebäuden oder in deren Umgebung sei grundsätzlich möglich; allerdings müsse dies in einem denkmalrechtrechtlichen Verfahren geprüft werden.
 

Häusles-Besitzer können für die Installation und den Betrieb staatliche Mittel in Anspruch nehmen: Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2021) garantiert für 20 Jahre den Vergütungsanspruch für Strom, der in das öffentliche Versorgungsnetz eingespeist wird. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau stellt für die Installation einer Photovoltaik-Anlage und eines Stromspeichers Förderkredite zur Verfügung.
 

Wie die Förderung genau aussieht und welche Anträge gestellt werden können, weiß das Team der Klimaschutz- und Energieagentur Enzkreis Pforzheim, die für eine Beratung zur Verfügung steht (https://keep-energieagentur.de). 

 

(enz)

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