ABFALLWIRTSCHAFT BITTET: ÄNDERUNGEN FÜR DIE ABFALLGEBÜHR BIS SPÄTESTENS 22. FEBRUAR MELDEN - VORTEILE FÜR BEIDE SEITEN

„Haben Sie im vergangenen Jahr Nachwuchs bekommen oder ist Ihr Kind ausgezogen, um in einer anderen Stadt ein Studium zu beginnen?“ Solche Änderungen in der Haushaltsgröße haben Auswirkungen auf die Abfallgebühren. „Wenn Sie uns bis zum 22. Februar Änderungen bei der Anzahl der Personen und Anzahl der Haushalte melden, können wir das noch im aktuellen Gebührenbescheid berücksichtigen“, rät daher Alexander Pfeiffer, Leiter des Amtes für Abfallwirtschaft. Die Bescheide werden am 19. März an die Haushalte verschickt.

Der Bescheid setzt sich aus den tatsächlichen Gebühren von 2023 und einer Vorausberechnung für 2024 zusammen. Die Gebühren selbst bestehen zum einen aus einem Jahresbetrag, der abhängig ist von der Anzahl der Personen je Haushalt, und zum anderen aus dem Leerungsbetrag, der abhängig ist von der Art der Mülltonnen und der Anzahl der Leerungen. Die Personenzahl und die Zahl der Leerungen von Restmüll- und Bio-Tonnen im Jahre 2023 bilden die Basis für die Vorausberechnung 2024.

„Haben wir alle Änderungen für 2023 zum Stichtag erfasst, entfallen die Änderungsbescheide, weil die vorausberechneten Abfallgebühren bereits auf den aktuellen Daten beruhen“, weist Pfeiffer auf die beiderseitigen Vorteile hin.
 

Die Änderungsmeldungen können mit einem Vordruck, der auf allen Rathäusern im Enzkreis vorhanden ist, gemeldet werden. Auch formlose Schreiben, Fax und E-Mail sind möglich. Außerdem steht ein Vordruck im Internet unter www.enzkreis.de unter Formulare im Serviceportal zur Verfügung. „Bitte geben Sie immer das Buchungszeichen Ihres letzten Abfallgebührenbescheids an. Nur so ist eine fehlerfreie Zuordnung und Bearbeitung möglich“, ergänzt Pfeiffer.
 

Die Abfallgebühren mussten der Kostenentwicklung angepasst werden und steigen im Jahr 2024 um durchschnittlich 16 Prozent; das hat der Kreistag am im Dezember 2023 beschlossen. Die aktuelle Übersicht der Gebühren findet sich unter www.entsorgung-regional.de/gebuehren.
 

Die Gebührenveranlagung ist erreichbar unter Landratsamt Enzkreis, Postfach 10 10 80, 75110 Pforzheim, per Fax an 07231 308-9446 und per E-Mail an abfallwirtschaft (at) enzkreis.de. Für Auskünfte zum Abfallsystem im Enzkreis steht die Abfallberatung unter Telefon 07231 354838 zur Verfügung.

 

(ENZ)

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