BREITBANDAUSBAU IN DOBEL
Breitbandausbau in Dobel
Im derzeit laufenden kommunalen Glasfaserausbau der Gemeinde Dobel kommt es in Einzelfällen zu Rückmeldungen aus der Bevölkerung, dass Eigentümer von Gebäuden, die nicht vom derzeitigen Ausbau betroffen sind, von einer Unterversorgung ihres Gebäudes ausgehen, obwohl ein Breitbandanschluss für ihr Gebäude und ein Vertrag mit einem Telekommunikationsanbieter über eine Bandbreite von über 100 Mbit/s im Download bereits besteht.
Da die Gemeinde Dobel die Verfügbarkeit von leistungsfähigen Breitbandanschlüssen als wichtigen Baustein für eine zukünftige Entwicklung sieht, möchte die Verwaltung diesen Umstand soweit möglich nachvollziehen und prüfen können.
Aus diesem Grund hatte sich die Gemeinde Dobel am sogenannten Markterkundungsverfahren des Eigenbetrieb Breitband Landkreis Calw (EBLC) beteiligt. Dieses Verfahren fordert die regionalen Telekommunikationsunternehmen dazu auf, die garantierten Bandbreiten je Gebäude sowie die Ausbauabsichten der nächsten 3 Jahre an die abfragende Gebietskörperschaft zu übermitteln.
Für das laufende Ausbauprojekt galt die Eingriffsschwelle von 30 Mbit/s im Download, während die aktuelle Förderrichtlinie eine Anhebung auf 100 Mbit/s im Download vorgibt. Die Eingriffsschwelle definiert, welche Geschwindigkeit bei einem Gebäude mindestens ankommen muss unter Berücksichtigung der Anschlusstechnologie. Anschlüsse mit weniger Bandbreite gelten als „unterversorgt“ im Sinne der Förderrichtlinie.
Kommt bei einem Gebäude weniger Bandbreite an, kann dies durch die Verwaltung kritisch geprüft werden. Voraussetzung für eine kritische Bewertung ist dabei jedoch die Nutzung eines höherwertigen Tarifes, welcher Bandbreiten über 100 Mbit/s im Download auch ermöglicht.
Sollten Grundstückseigentümer also den Eindruck haben, dass Ihr Gebäude unter die Kategorie „unterversorgt“ fällt, jedoch nicht im aktuellen Ausbau berücksichtigt wird, bitten wir um Mitteilung. Um diesem Umstand prüfen zu können, benötigt die Verwaltung jedoch Hilfestellung durch die Nutzer des Breitbandanschlusses.
Daher ist es erforderlich, mit Hilfe der Desktop-App der Bundesnetzagentur, erhältlich über breitbandmessung.de, das Nachweisverfahren (3 Tage lang je 10 Messungen) durchzuführen. Mithilfe der Messergebnisse kann die Verwaltung die Gespräche mit den Telekommunikationsunternehmen und den Fördermittelgebern führen, um die Sachverhalte aufzuklären und Lösungen zur Beseitigung der Unterversorgung zu entwickeln.
Bitte übermitteln Sie uns Ihre Meldung bis zum 25.02.2022 an Herrn Michael Müller, (Tel. 07083/745-33, E-Mail: mueller@dobel.de), unter Nennung Ihrer Kontaktdaten, den Gebäudedaten und dem Messbericht als PDF.
Quelle: Gemeinde Dobel