Verkehrsverbund Pforzheim-Enzkreis: FFP2-Maskenpflicht ab 18 Jahren im Bus
Seit Freitag, 28. Januar 2022 gilt die neue Regelung im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV).
Pressemitteilung des Verkehrsverbunds Pforzheim-Enzkreis (VPE) vom 28. Januar 2022
Angesichts der stark ansteigenden Inzidenzen durch die Omikron-Variante gilt zum 28. Januar 2022 im öffentlichen Nahverkehr in Baden-Württemberg zukünftig erneut eine FFP2-Maskenpflicht.
Zum 28. Januar 2022 gilt in Baden-Württemberg wieder das Stufensystem der Corona-Verordnung laut Regierungsinformation von Ministerpräsident Kretschmann gegenüber dem Landtag. Aufgrund der aktuellen Lage gelten dann die teilweise angepassten Regelungen der Alarmstufe I. Zudem führt das Land eine FFP2-Maskenpflicht für Personen ab 18 Jahren im öffentlichen Personennah- und -fernverkehr ein.
- Eine FFP2-Maskenpflicht gilt im öffentlichen Personennah- und -fernverkehr erst ab 18 Jahren und soll in allen Bussen und Bahnen, in Bahnhöfen und auf Bahnsteigen getragen werden.
- Kinder zwischen/einschließlich 6 und 17 müssen keine FFP2-Maske tragen – hier genügt weiterhin eine medizinische Maske.
Aktuelle Informationen zur Maskenpflicht und zur Corona-Landesverordnung gibt es auf der Website der Landesregierung Baden-Württemberg.
FFP2-Masken bieten den besten Schutz
Im Rahmen einer breit angelegten Studie hat das Max-Planck-Institut die Schutzwirkung von Masken untersucht. Das Ergebnis: Richtig sitzende FFP2-Masken bieten selbst bei geringem Abstand einen sehr guten Schutz vor einer Infektion mit dem Coronavirus. Insbesondere gegen die aktuelle Omikron-Variante entfalten FFP2-Masken eine sehr hohe Schutzwirkung.