Digitalisierung: Informationen zu möglichen Online-Dienstleistungen für Bürger*innen

Service-bw – Was ist das?
 

Über das Serviceportal Baden-Württemberg (service-bw) ist es Bürger*innen nun möglich, detaillierte Informationen zu bestimmten Verwaltungsleistungen abzurufen. So kann unter anderem überprüft werden, an welche Stelle man sich zu wenden hat und was für den Behördengang benötigt wird.
 

Service-bw ist jedoch kein reines Informationsportal. Für Bürger*innen und Unternehmen dient es auch als Schnittstelle und sicherer Kommunikationskanal zu den Behörden, sodass ein Behördengang oftmals nicht mehr notwendig ist. So müssen Formulare nicht immer vor Ort ausgefüllt werden, sondern können bei bestimmten Leistungen bereits über das Portal heruntergeladen, ausgefüllt und über das Portal an die entsprechende Stelle eingereicht werden um den Vorgang anzustoßen.
 

In vereinzelten Fällen, können Bürger*innen bereits jetzt schon das Ausfüllen über einen Prozess vornehmen, wodurch sie sich das Herunterladen der verschiedenen Formulare (teilweise) sparen. Nähere Informationen sind in dem Absatz „Gewerbeanmeldung jetzt auch online möglich“ zu finden.
 

Gewerbeanmeldung jetzt auch online möglich
 

Bürger*innen, die ein Gewerbe gründen, haben nun auch die Möglichkeit, die Gewerbeanmeldung in einem interaktiven Prozess über die Webseite von Service BW abzuwickeln. Voraussetzung für die Abwicklung ist entweder ein Servicekonto oder eine Registrierung unter Angabe des vollständigen Namens und E-Mail-Adresse. Die erforderlichen Angaben beim digitalen Prozess entsprechen denen des regulären Dokuments. Mit dem benutzerfreundlich gestalteten digitalen Prozess ist es Gründer*innen möglich, Zeit und Geld (durch den ausbleibenden Briefverkehr) zu sparen und gleichzeitig der Nachhaltigkeit Rechnung zu tragen.
 

Benutzerkonto mit eID
 

Seit dem 01.09.2010 ist in jedem neu ausgestellten Personalausweis ein Chip integriert, über den die elektronische Identität (eID) des Inhabers mittels Smartphone-App oder Kartenleser in Kombination mit einer PIN-Eingabe ausgelesen werden kann. Die Online-Ausweisfunktion muss hierfür mit Hilfe des PIN-Briefes, welcher bei der Ausstellung des Personalausweises mitgeliefert wird, freigeschaltet werden. Mit der freigeschalteten Online-Ausweisfunktion können einige Vorgänge, die eigentlich ein persönliches Erscheinen der Bürger*innen erfordern, online abgewickelt werden. Des Weiteren wird bei Verwendung der eID keine händische Unterschrift mehr benötigt. Die verwendeten Sicherheitsmechanismen sorgen für einen sicheren Datenaustausch.
 

Bei Fragen oder Unklarheiten steht Ihnen die Abteilung Digitalisierung, IT und Organisation gerne zur Verfügung. Die Kontaktdaten finden Sie hier.

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