Öffentliche Bekanntmachung des Landratsamts Enzkreis
Einschränkungen des § 17a Abs. 2 CoronaVO treten im Enzkreis zum 28.01.2022 außer Kraft
Das Landratsamt Enzkreis, Gesundheitsamt, macht gemäß der Übergangsbestimmung der Änderungs-Verordnung in Verbindung mit § 17a Abs. 3 der Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO) für den Enzkreis bekannt, dass
seit fünf aufeinander folgenden Tagen bezogen auf den Enzkreis eine Sieben-Tage-Inzidenz von weniger als 1.500 Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100.000 Einwohner besteht.
Die Einschränkungen des § 17a Abs. 2 CoronaVO treten im Enzkreis daher zum 28.01.2022 außer Kraft. Die Regelungen können im Einzelnen der Corona-Verordnung entnommen werden.
Pforzheim, 27.01.2022
gez. Dr. Hilde Neidhardt
Erste Landesbeamtin