Baden-Württemberg kehrt zum Stufenplan zurück

Die Corona-Verordnung wird nun angepast und soll ab Freitag, 28. Januar 2022, gelten.
 

Sie finden die jeweils aktuelle Fassung der Corona-Verordnung stets im Internet auf den Seiten des Landes Baden-Württemberg unter: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg.
 

Mitteilung der Pressestelle der Landesregierung vom 26.01.2022:
 

Neue Regeln der Alarmstufe I

 

 

Ministerpräsident Winfried Kretschmann hat im Landtag über das weitere Vorgehen in der Corona-Lage informiert. Baden-Württemberg kehrt zum Stufenplan zurück und passt einige Maßnahmen in der Alarmstufe I an. In der Alarmstufe I gelten künftig folgende neue Regeln:
 

  • Clubs und Diskotheken bleiben geschlossen.
  • Messen sind untersagt.
  • Für Veranstaltungen in geschlossenen Räumen gilt eine Obergrenze von 1.500 Teilnehmern und die 2G-Regel. Veranstalterinnen und Veranstalter können sich aber auch für die strengere 2G+ Regel entscheiden – dann erhöht sich die Obergrenze auf 3.000 Personen.
  • Bei Veranstaltungen draußen gilt eine Beschränkung auf 3.000 Personen bei 2G und 6.000 Personen bei 2G+.
  • Generell gilt bei allen Veranstaltungen, dass maximal 50 Prozent der Kapazität ausgeschöpft werden dürfen.
  • Die FFP2-Maskenpflicht gilt auch im öffentlichen Personennah- und -fernverkehr (stufenunabhängig).
     

Die Alarmstufe II tritt künftig nur in Kraft, wenn sowohl der Schwellenwert für die Auslastung der Intensivbetten von 450 und der Schwellenwert für die Hospitalisierungsinzidenz von 6,0 überschritten werden.
 

Kretschmann kündigte an, dass Fastnachtsumzüge dieses Jahr nicht stattfinden können. „Hier lassen sich die Abstände nicht wirklich einhalten und die Einhaltung der Corona-Regeln gewährleisten“, begründete Kretschmann diese Entscheidung. Bei Hallenveranstaltungen sollen die gleichen Regeln wie bei sonstigen Veranstaltungen gelten.
 

Die neue Corona-Verordnung wird am Donnerstag, 27. Januar 2022, im Umlaufverfahren beschlossen und notverkündet und gilt dann ab Freitag, 28. Januar 2022.
 

Quelle: Land Baden-Württemberg.de /red
 

Fragen und Antworten zur Corona-Verordnung
 

Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Corona-Verordnung
 

Regelungen der Corona-Verordnung auf einen Blick
 

Die Corona-Regelungen auf einen Blick (gültig ab 12. Januar 2022) (PDF)
 

Quelle: Homepage Landesregierung
 

Welche Verordnungen sind momentan gültig?

Diese finden Sie alle hier: Seite der Landesregierung mit aktuellen Änderungen der Corona-Verordnungen

Fragen und Antworten zur Corona-Verordnung finden Sie auf der Seite der Landesregierung.

Aktuelle Informationen in verschiedenen Fremdsprechen (information about Corona-Virus in different languages) finden Sie auf der Homepage des Landratsamtes.
 

Was muss ich tun, wenn mein Test positiv ausfällt?
 

Ob PCR-Test, Schnelltest oder Selbsttest - wenn das Ergebnis positiv ausfällt, müssen Sie sich unverzüglich in Absonderung begeben. Selbsttests müssen vorher durch einen zuverlässigen PCR-Test bestätigt werden. Das Landratsamt Enzkreis hat einen Flyer herausgegeben, der zur Quarantäne-Pflicht informiert; Infos dazu lesen Sie hier.
 

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Landratsamtes Enzkreis oder auch auf der Seite der Landesregierung Baden-Württemberg.
 

Wer ist Ihr Ansprechpartner in Straubenhardt?
 

Der Verwaltungsstab Corona ist für all Ihre Fragen, Sorgen und Nöte da. Melden Sie sich per Email an stab-corona (at) straubenhardt.de.
 

Zahlen und Daten zur Lage in Pforzheim und im Enzkreis: Link zum LRA Enzkreis. Dort sind auch die Zahlen zu Infizierten in den einzelnen Gemeinden aufgeführt, darunter Straubenhardt.
 

Wo kann ich mich in Straubenhardt testen lassen?
 

Es gibt derzeit zwei offizielle Teststellen in Straubenhardt:
 

IMS Straubenhardt
Kernstraße 20
75334 Straubenhardt
E-Mail: info (at) ims-straubenhardt.de
Hinweise: Termine ausschließlich nach vorheriger Vereinbarung
Übermittlung des Testergebnisses: Per CoronaWarnApp, per Mail oder als Ausdruck;
Art der Testung: Nasenvorhoftest;
Kindertestung: ja, altersunabhängig bei allen Kindern möglich;
Sonstige Bemerkungen: Bitte Terminvereinbarung per Mail, Termine sind an allen Wochentagen am Vormittag, Nachmittag und Abend möglich
Internet: www.ims-straubenhardt.de
Öffnungszeiten: Montag bis Sonntag: nach Vereinbarung
Telefon: 07082 9405426
 

Testzentrum am Gartencenter Straubenhardt
Otto-Hahn-Str. 15
75334 Straubenhardt
E-Mail: chipy (at) mein.gmx
Hinweis: Keine Terminvereinbarung notwendig, Übermittlung des Testergebnisses: In Papierform und per CoronaWarnApp; Art des Abstrichs: Clungene Rapid Test (vorderer Nasenbereich, hinterer Nasenbereich), Rachenabstrich
Hinweis: Kindertestung möglich
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag: 9 -17 Uhr, Samstag/Sonntag: 10 – 16 Uhr
 

Corona Teststation Langenalb
Gemeindehaus Langenalb, Kinderschulweg 6
75334 Straubenhardt
Zertifizierte Tests vom Paul-Ehrlich- Institut werden angeboten. Diese sind auch als Lolli-Tests für Kleinkinder geeignet. Übermittlung des Testergebnisses: digital, in Papierform und auch mit Anbindung an die Corona Warn App möglich
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag: 17 - 20 Uhr, Samstag und Sonntag: 17 - 19 Uhr
 

Auf der Liste des Landratsamtes Enzkreis sind alle offiziellen und vom Gesundheitsamt Enzkreis beauftragten Teststellen gelistet.
 

Welche Informationen gibt es zum Thema Impfen?
 

Landesweite Impfangebote wahrnehmen
 

Inzwischen gibt es für alle Menschen ab 5 Jahren ein kostenloses Impfangebot, dass jede und jeder wahrnehmen kann. Eine Corona-Schutzimpfung ist der sicherste Weg aus der Pandemie. Wer sich impfen lässt, schützt nicht nur sich selbst vor einer Erkrankung bzw. einem schweren oder tödlichen Verlauf, sondern auch seine Mitmenschen, die sich nicht impfen lassen können. Vor allem Kinder unter 5 Jahren, für die es derzeit keinen zugelassenen Impfstoff gibt. 
 

In Baden-Württemberg gibt es auch die Möglichkeit für Impfaktionen. Meist ohne Anmeldung und Wartezeit können Sie sich  bei Impf-Aktionen vor Ort oder nach Terminvereinbarung bei Ihrem Arzt oder Betriebsarzt impfen lassen. 
 

Informieren Sie sich auch unter www.dranbleiben-bw.de. (Quelle: Homepage Landesregierung)

Weitere Informationen finden Sie unter: www.enzkreis.de.
 

Wer Fragen hat, kann sich auch an die Hotline unter 07231 308-6850 oder per Mail an corona (at) enzkreis.de wenden. Fragen zur Covid-Impfung und zum Impfstoff selbst beantwortet die Impfhotline des Landes BW unter 0711 904 39555.
 

Auch auf der Seite der Landesregierung finden Sie Informationen zu Impfzentren.
 

Weitere Informationen finden Sie auf diesen Internet-Seiten:
 

Gesundheitsamt Pforzheim
 

Robert-Koch-Institut
 

Bundesregierung  -  Landesregierung  -   Kultusministerium   -    Wirtschaftsministerium  - Sozialministerium #pflegereserve in BW - Meldeportal
 

Video "Das Coronavirus Kindern einfach erklärt" (Quelle: Stadt Wien)

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