PRÜFUNG DURCH KOMMUNALAUFSICHT: BÜRGERMEISTER-WAHL IN NEUENBÜRG IST GÜLTIG, EINSPRUCH NICHT

Die Bürgermeister-Wahl in Neuenbürg ist gültig. Zu diesem Ergebnis kommt die Kommunalaufsicht beim Landratsamt Enzkreis, das so auch im entsprechenden, heute (6.9.) ausgefertigten Bescheid für die Stadt Neuenbürg steht. Eine zwischenzeitlich per E-Mail eingegangene Beschwerde hingegen entsprach nach Einschätzung der Kreisverwaltung nicht den rechtlichen Erfordernissen für eine Wahlanfechtung.
 

„Wie bei jeder Bürgermeisterwahl haben wir von Amts wegen kommunalrechtlich geprüft und dabei alle Anregungen und Hinweise berücksichtigt“, kommentiert Maral Saraie, Leiterin des Kommunal- und Prüfungsamts. Die Fachfrau kommt zum Ergebnis, dass „keine gesetzwidrige Wahlbeeinflussung oder ein Verstoß gegen wesentliche Wahlvorschriften vorliegt.“ Damit kann Fabian Bader sein Amt aller Voraussicht nach in wenigen Wochen planmäßig antreten; die Amtszeit des amtierenden Stadtoberhaupts Horst Martin endet am 19. Oktober.
 

Was eine mögliche Wahlanfechtung angeht, erklärt Saraie die notwendigen Formalitäten: „Eine Anfechtung muss schriftlich innerhalb einer Woche nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses eingehen; elektronisch reicht nach derzeitiger Rechtslage nicht aus.“ Außerdem müssten mindestens 65 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen, sonst sei er nicht zulässig. „Diese Unterschriften können nicht nachgereicht werden, sondern müssen ebenfalls innerhalb der Frist von einer Woche vorliegen.“ Beide Voraussetzungen seien bei der vorliegenden Beschwerde nicht erfüllt gewesen.

 

(ENZ)

Neuenbürg
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