Testpflicht in Kindertageseinrichtungen
Das Land Baden-Württemberg führt zum 10. Januar 2022 für Kinder in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege eine Testpflicht bzw. Testnachweispflicht ein. Es ist vorgesehen, dass entweder drei Mal pro Woche ein Antigen-Schnelltest oder zwei Mal pro Woche ein PCR-Test vorgenommen wird. Die Testpflicht soll für alle Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjahrs gelten.
Demnach sollen Kinder nur dann die Einrichtung besuchen können, wenn ein negatives Testergebnis vorliegt. Dazu sollen die erforderlichen Anpassungen in der Corona-Verordnung Kita sowie in der der Corona-Verrodnung Absonderung anfangs noch vorgenommen werden. Die hierfür notwendigen Tests werden von der Kommune bereitgestellt und sind über die jeweiligen Einrichtungen verfügbar.