Zutritt in die Rathäuser ab 3. Januar nur noch mit 3G!

Die Abholung und Rückgabe von Unterlagen ist uneingeschränkt möglich
 

Ab Montag, 3. Januar 2022, gilt beim Zutritt zu den Rathäusern zusätzlich die 3G-Regel. Damit müssen alle Besucher*innen am Eingang entweder einen Impf- oder Genesenen-Nachweis oder ein negatives Testergebnis vorweisen. Für nicht-immunisierte Besucher*innen ist der Zutritt zu den Verwaltungsgebäuden in den Alarmstufen nur nach Vorlage eines Antigen- oder PCR-Testnachweises gestattet. Das zertifizierte Testergebnis darf allerdings nicht älter als 24 Stunden sein. Ein PCR-Test kann 48 Stunden zurückliegen. Die Abholung und Rückgabe von Unterlagen ist uneingeschränkt möglich.
 

Wir sind telefonisch und per E-Mail zu erreichen. In dringenden Fällen und nach vorheriger Anmeldung können Termine vor Ort vereinbart werden. Dabei muss u.a. eine medizinische Maske oder FFP2-Maske getragen, Abstand gehalten und die Hustenetikette eingehalten werden. Öffentliche Auslegungen sind weiterhin zu den üblichen Dienstzeiten einsehbar.


Gemeinde Straubenhardt

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