Inzidenz im Landkreis Calw überschreitet die Marke von 500 erneut
Ausgangsbeschränkungen für nicht-immunisierte Personen zwischen 21 und 5 Uhr
Die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Calw hat am Donnerstag, 20. Januar 2022, den Schwellenwert von 500 an zwei Tagen in Folge überschritten. Das Gesundheitsamt muss dies gemäß
der Corona-Verordnung (§17a) in Form einer ortsüblichen Bekanntmachung feststellen. Die entsprechende Feststellung findet sich auf der Website des Landkreises unter www.kreis-calw.de/amtliche-bekanntmachungen. Die Rechtsfolgen treten ab dem Tag nach der Bekanntmachung, also ab Freitag, 21. Januar, in Kraft.
Damit tritt auch wieder eine Ausgangsbeschränkung nach § 17a CoronaVO in Kraft. Nicht genesene und nicht geimpfte Personen dürfen zwischen 21 und 5 Uhr ihre Wohnung nur verlassen, wenn sie einen der Ausnahmetatbestände erfüllen. Ausnahmen sind beispielsweise der Besuch bestimmter Veranstaltungen wie Gremiensitzungen, berufliche Gründe oder der Besuch des Partners. Liegt die Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 500, werden die lokalen Ausgangsbeschränkungen wieder aufgehoben.