Landesfamilienpass im Bürgerbüro Straubenhardt erhältlich
Seit über 40 Jahren hilft der Landesfamilienpass Familien, wieder mehr Zeit miteinander zu verbringen. Der Landesfamilienpass wurde zur Förderung von Familien eingeführt, er ist einkommensunabhängig und eine freiwillige Leistung des Landes.
Wozu dient der Landesfamilienpass?
Mit dem Landesfamilienpass und der dazugehörigen jährlich neuen Gutscheinkarte können Familien derzeit bis zu 20 Mal kostenlos oder zu einem ermäßigten Eintritt zahlreiche Attraktionen wie Schlösser, Gärten oder Museen in ganz Baden-Württemberg besuchen. Zum Beispiel Schloss Heidelberg, die Kunsthalle Karlsruhe und Baden-Baden, das Museum für Naturkunde Karlsruhe und Stuttgart, die Wilhelma Stuttgart, Blühendes Barock Ludwigsburg o.a.
Wer kann den Landesfamilienpass beantragen?
Einen Landesfamilienpass können erhalten:
- Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern, die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben
- Familien mit nur einem Elternteil, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben
- Familien mit einem kindergeldberechtigenden schwer behinderten Kind
- Familien, die Hartz-IV- oder kinderzuschlagsberechtigt sind und mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben und
- Familien die Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.
Wo kann ich den Landesfamilienpass erhalten?
Den Landesfamilienpass können Sie im Bürgerbüro der Gemeinde Straubenhardt, Herrenalber Straße 18, Tel. 07082 948-620, E-Mail: buergerbuero@straubenhardt.de, beantragen.
Bitte beachten:
Aufgrund der aktuellen Corona-Situation bestehen jedoch bei den Freizeitattraktionen bis auf Weiteres unterschiedliche Einschränkungen.
Weitere Infos erhalten Sie unter:
www.sozialministerium-bw.de/landesfamilienpass.de