Regelungen für Stufe zwei: Inzidenz auch im Enzkreis am fünften Tag in Folge über 10
PFORZHEIM. Im Enzkreis lag die Inzidenz am heutigen Mittwoch (11. August) den fünften Tag in Folge über dem Wert von 10 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen. Damit gelten, wie das Gesundheitsamt mitteilt, auch im Kreis – wie schon seit dem 1. August in der Stadt Pforzheim – automatisch die Regelungen der sog. Inzidenzstufe Zwei, die in der Corona-Verordnung des Landes festgelegt sind. Demnach sind private Zusammenkünfte nur noch mit 15 Personen aus vier Haushalten erlaubt, wobei Kinder dieser Haushalte und bis zu fünf weitere Kinder bis einschließlich 13 Jahre sowie Geimpfte und Genese nicht mitgezählt werden. Auch Paare, die nicht zusammenleben, zählen als ein Haushalt.
Private Feiern sind laut der Landesverordnung in der Inzidenzstufe Zwei nur noch mit 200 Personen möglich. Bei öffentlichen Veranstaltungen (Theater, Oper, Konzerte) und Sportwettkämpfen ist die Teilnehmerzahl ab Donnerstag auf 750 Personen im Freien und auf 250 Personen in geschlossenen Räumen beschränkt. Alternativ können mit 3G-Nachweis (Zutritt nur für Geimpfte, Genesene und Getestete) maximal 50 Prozent der Raumkapazität belegt werden.
Für Kultureinrichtungen wie Galerien, Museen oder Bibliotheken, Freizeiteinrichtungen wie etwa Schwimmbäder, für Volkshochschulen, Kunst- und Musikschulen sowie den Einzelhandel, die Gastronomie, Beherbergungsbetriebe und für körpernahe Dienstleistungen ändert sich nichts; nur gilt in geschlossenen Räumen nun Rauchverbot. Nur Diskotheken, Clubs und ähnliche Einrichtungen müssen schließen.
„Dass wir ein heller Fleck auf der Landkarte bleiben, war natürlich nicht zu erwarten, wenn bereits überall im Land die Inzidenzen wieder ansteigen – und zwar aktuell noch rascher als im letzten Sommer“, kommentiert Landrat Bastian Rosenau die Entwicklung. Der Kreischef appelliert daher erneut an die Impfbereitschaft der Menschen: „Nutzen Sie jetzt die Chance, sich schnell und unbürokratisch in den Kreisimpfzentren immunisieren zu lassen. Dort ist Impfen mit dem Vakzin Ihrer Wahl mit oder auch spontan ohne vorherige Terminvereinbarung möglich.“
Und die Erste Landesbeamtin und Leiterin des Corona-Verwaltungsstabes Dr. Hilde Neidhardt ergänzt: „Noch haben wir es in der Hand, einer schnellen Ausbreitung der Delta-Variante Einhalt zu gebieten, um vor allem diejenigen vor schweren Erkrankungen zu schützen, die sich nicht impfen lassen können oder dürfen.“ Das Landratsamt gehe daher parallel dazu gezielt auch vor Ort zu den Menschen, um ihnen das Impfen so einfach wie möglich zu machen, indem sie es „bequem nebenbei beim Einkaufen oder beim Besuch einer Veranstaltung wie dem Happiness-Festival in Straubenhardt in der nächsten Woche erledigen können“, so Neidhardt weiter. „Die Experten sind sich einig, dass wir eine höhere Impfquote brauchen als wir sie im Moment haben, um unbeschwerter als im Vorjahr durch den Winter zu kommen. Wir müssen dranbleiben.“
Die Öffentliche Bekanntmachung für den Enzkreis findet sich im Wortlaut auf der Internetseite des Landratsamtes (www.enzkreis.de) unter den Amtlichen Bekanntmachungen. Die Regelungen, die in der Inzidenzstufe Zwei gelten, sind im Detail auf der Homepage des Landes Baden-Württemberg unter www.baden-wuerttemberg.de nachzulesen.
Pressemitteilung des Landratsamtes