Stichtag für die Vergabe der Betreuungsplätze für das Kita- sowie Schuljahr 2025/2026

Neuer einheitlicher Stichtag ist seit diesem Jahr der 15. März
 

Betreffend Betreuungsplätze in Krippe, Kita oder Hort / Flexible Nachmittagsbetreuung:
 

Eltern, die für das Kita-/Schuljahr 2025/2026 einen Betreuungsplatz in einer kommunalen oder kirchlichen Einrichtung benötigen, werden gebeten bis zum 15. März 2025 ihre Vormerkung abzugeben. Dies ist ausschließlich online über das zentrale Vormerksystem möglich.
 

Betreffend Kernzeitbetreuung im Rahmen der Verlässlichen Grundschule:
 

Eltern, die ab dem Schuljahr 2025/2026 einen Betreuungsplatz in der Kernzeitbetreuung benötigen, werden gebeten bis zum 15. März 2025 über unsere Homepage eine Anmeldung abzugeben. Dies erfolgt über das Online-Antragsformular.
 

Nach Abschluss der Planungen (2-3 Wochen) erhalten alle Eltern eine schriftliche Rückmeldung.

Gemeinde Straubenhardt 

Neuer einheitlicher Stichtag für die Vergabe der Betreuungsplätze ist seit diesem Jahr der 15. März.
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