Wichtige Neuerung ab dem 1. Mai 2025: Nur noch digitale Passfotos erlaubt

Ab dem 1. Mai 2025 dürfen Meldebehörden in ganz Deutschland ausschließlich digitale Fotos für neue Personalausweise und Reisepässe annehmen. Papierfotos sind nicht mehr zulässig.
 

Was ändert sich genau?
 

  • Das Passfoto muss digital erstellt und sicher an die Behörde übermittelt werden.

  • Sie erhalten vom Fotografen oder Dienstleister einen QR-Code, mit dem das Bürgeramt Ihr Lichtbild direkt abrufen kann.

  • Selbst mitgebrachte Dateien (z. B. auf USB-Stick oder per E-Mail) werden nicht akzeptiert.
     

Warum das Ganze?
 

Ziel ist ein höheres Maß an Sicherheit und Fälschungsschutz – insbesondere gegen sogenannte Morphing-Angriffe, bei denen Gesichter manipuliert werden.
 

Wo bekomme ich ein digitales Passfoto?
 

  • Direkt im Bürgeramt: An speziellen Terminals (Kosten: ca. 6 €)

  • Bei zertifizierten Fotografen oder zertifizierten Dienstleistern, die eine sichere Übermittlung gewährleisten
     

Und was ist mit Fingerabdrücken?
 

Die Pflicht zur Erfassung von zwei Fingerabdrücken (für Personen ab 6 Jahren) besteht bereits seit 2021 und bleibt weiterhin bestehen.
 

Gültigkeit bestehender Dokumente
 

Bereits ausgestellte Personalausweise und Reisepässe behalten ihre Gültigkeit bis zum aufgedruckten Ablaufdatum.
Die neuen Vorgaben gelten nur bei Neubeantragungen ab dem 1. Mai 2025.

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