Zweckverband Gemeinsamer Gutachterausschuss im Enzkreis

Der Zweckverband Gemeinsamer Gutachterausschuss im Enzkreis hat für 26 Städte und Gemeinden im Enzkreis die Bodenrichtwerte zum Hauptfeststellungszeitpunkt 1. Januar 2022 für die neue Grundsteuer ab 2025 ermittelt. In „BORIS-BW“, dem landeseinheitlichen Bodenrichtwertinformationssystem, sind über 1200 Bodenrichtwertzonen mit den entsprechenden Bodenrichtwerten veröffentlicht. Seit 1. Juli können die Grundstückseigentümer die Bodenrichtwerte abrufen. Sie werden über das Internet-Portal www.grundsteuer-bw.de kostenfrei bereitgestellt. In der dort verlinkten Übersichtskarte können die Grundstücke über die Adresse, bzw. über die Angabe von Ort, Gemarkung und Flurstücksnummer aufgerufen werden. Bodenrichtwerte und Flächenangaben werden angezeigt und können über ein PDF-Dokument ausgedruckt werden. Weitere Informationen zu Bodenrichtwerten und zum Gutachterausschuss unter: www.gutachterausschuss-enzkreis.de bzw. zur neuen Grundsteuer unter: www.grundsteuer-bw.de.

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